Standesamt
„Herzlich Willkommen“ beim Standesamt unserer Gemeinde
Viele glauben, beim Standesamt könne man „nur” heiraten. In Wirklichkeit begleitet Sie das Standesamt Ihr ganzes Leben lang. Beginnend mit der Geburt über die Anmeldung der Eheschließung / Begründung einer Lebenspartnerschaft bis hin zum Sterbefall wird beim Standesamt jeder Vorgang beurkundet.
Aufgabenbereich:
- Anmeldung Eheschließung
- Trauungen
- Beurkundungen von Geburten
- Beurkundung von Sterbefällen
- Kirchenaustritt
- Namenserklärungen
- Vaterschaftsanerkennungen
Heiraten in Ebersbach-Musbach
Sie planen standesamtlich zu heiraten?
Wir begleiten und beraten Sie gerne!
Damit wir Ihnen einen individuellen Überblick über das Wichtigste geben können, beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch und geben Auskunft über die benötigten Unterlagen.
Bedenken Sie bitte, dass Sie sich zur Eheschließung frühestens sechs Monate vor der Hochzeit anmelden können.
Zugehörige Dienstleistungen
Ehefähigkeitszeugnis - Ausstellung beantragen
Eheschließung bei deutscher Staatsangehörigkeit anmelden
Eheschließung bei geschiedenen oder verwitweten Verlobten anmelden
Eheschließung bei sorgeberechtigten Partnern anmelden
Eheschließung im Ausland - Eintragung in das deutsche Eheregister beantragen
Eheschließung mit einer oder einem ausländischen Staatsangehörigen anmelden
Eheurkunde - Ausstellung beantragen
Geburt im Ausland - Aufnahme in das deutsche Geburtenregister beantragen
Geburt in öffentlicher oder privater Klinik oder Einrichtung dem Standesamt melden
Hausgeburt dem Standesamt melden
Kirchenzugehörigkeit und Kirchensteuer - Kirchenaustritt erklären
Landesprogramm STÄRKE - Informationen für Eltern erhalten
Lebenspartnerschaft - Aufhebung beantragen
Lebenspartnerschaft - Umwandlung in eine Ehe beantragen
Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen
Lebenspartnerschaftsurkunde - weitere Ausfertigungen beantragen
Namen des Kindes nach der Geburt dem Standesamt melden
Namen nach der Scheidung ändern
Reihenfolge der Vornamen - Neusortierung beantragen
Sterbefall im Ausland - Aufnahme in das deutsche Sterberegister beantragen