Wasserhausanschluss/Bauwasser

Wasserhausanschluss

Nach der Einreichung des Baugesuches und deren Prüfung durch den GVV erhält der Bauherr ein Informationsschreiben von der Gemeinde. In diesem Informationsschreiben wird der Bauherr gebeten im Rahmen des Bauvorhabens folgende Unterlagen bei der Gemeinde Ebersbach-Musbach einzureichen:

  • schriftlicher Antrag
  • Lageplan
  • Keller- oder EG-Plan mit genauer Kennzeichnung wo der Hausanschluss verlegt werden soll.

Ablauf:

Nach Erhalt aller Unterlagen werden diese von uns an die Stadtwerke Bad Saulgau als unser technischer Betriebsführer ‚Wasserversorgung‘ weitergeleitet. Die Stadtwerke erstellen im Anschluss ein Angebot über den Rohrleitungsbau (ggf. mit oder ohne Tiefbauarbeiten), welches dem Bauherrn von der Gemeinde wiederum zeitnah unterbreitet wird. Im weiteren Verlauf bestätigt der Bauherr den Erhalt des Angebots und gibt dem Rathaus bindend das Einverständnis, so dass seitens des Rathauses die Stadtwerke zur weiteren Veranlassung beauftragt werden können. Zur abschließenden Terminierung der Baumaßnahmen des Wasserhausanschlusses setzen sich die Bauherrschaft bitte frühzeitig, ca. 14 Tage vor gewünschter Herstellung, mit der zuständigen Sachbearbeiterin der Stadtwerke Bad Saulgau, Frau Gindele, in Verbindung – E-Mail: netzservice@stadtwerke-bad-saulgau.de; Telefon: 07581 506-117.

Hinweis: Wasser- und Abwasserleitungen dürfen nicht überbaut werden.

Bauwasser

Für die Installation des Bauwassers können neben den Stadtwerken Bad Saulgau auch einen örtlichen Fachbetrieb beauftragen. Dieser muss im Besitz eines Installateur-Nachweises sein - dies bedeutet, dass er im Installateurverzeichnis geführt und verifiziert ist. Dieser Nachweis ist eine zwingende Voraussetzung für die Durchführung der Maßnahme zum Bauwasser und nach dem Regelwerk des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) maßgeblich. Dadurch wird gewährleistet, dass die Errichtung oder Veränderung von Hausinstallationen nur von entsprechend qualifiziertem Personal ausgeführt wird – wodurch die Qualität des Trinkwassers nachweislich erhalten bleibt.