Gewerbe

Sie möchten ein Gewerbe bei der Gemeinde Ebersbach-Musbach an-, um- oder abmelden?
Dann wenden sie sich bitte an das Bürgerbüro der Gemeinde.

Kontakt:

Telefon: 07584/ 92120
E-Mail: buergerbuero(@)ebersbach-musbach.de

Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Dies ist der Fall bei

  • Neuerrichtung eines Betriebs
  • Neuerrichtung einer Zweigniederlassung
  • Neuerrichtung einer unselbständigen Zweigstelle
  • Übernahme eines bestehenden Betriebs
  • Umwandlung Einzelunternehmen in eine andere Rechtsform
  • Verlegung des Betriebs in eine andere Gemeinde oder Stadt

Mit Beginn des Betriebs ist eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen.
Eine Anzeigepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.
Eine Anzeigepflicht besteht bei

  • Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende
  • Personengesellschaften die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter
  • einer KG jeder persönlich haftende Gesellschafter, die Kommanditisten nur bei Besitz der Geschäftsführungsbefugnis
  • Kapitalgesellschaften der gesetzliche Vertreter

Keine Anzeigepflicht besteht bei folgenden Tätigkeiten:

  • Urproduktion (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei)
  • Freie Berufe (Ärzte, Rechtsanwälte oder Notare)
  • Erziehung von Kindern gegen Entgelt

Eine Anmeldung des Gewerbes ist notwendig, da manche Gewerbetätigkeiten erlaubnispflichtig sind. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit. Informieren Sie sich frühzeitig, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesem Bereich tätig zu werden.
Gewerbeanmeldung können Sie nur persönlich vornehmen. Für Ihre Gewerbeanmeldung bitten wir Sie folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass)
  • Handelsregisterauszug, sofern die Firma im Handelsregister eingetragen ist
  • Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug bei An- und Verkauf von hochwertigen Konsumgütern
  • Handwerkskarte bei handwerkliche Tätigkeiten ist vor Antragsstellung eine schriftliche Bestätigung der Handwerkskammer über die Eintragungsfreiheit einzuholen
  • Gebühr: 36,50 €
  • Eine Kopie für der Gewerbeanmeldung kostet eine Gebühr von 14,50€

 

Gründe für eine Gewerbeummeldung:

  • Betriebssitzverlegung innerhalb des Stadtgebietes
  • Erweiterung/Änderung der Tätigkeit des Gewerbes
  • Änderung des Firmennamens

Achtung:

Bei Verlegung des Betriebssitzes in eine andere Stadt oder Gemeinde ist eine Abmeldung am alten Standort und eine Anmeldung am neuen Standort erforderlich.

Notwendige Unterlagen:

  • Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass)
  • Handelsregisterauszug, sofern die Firma im Handelsregister eingetragen ist
  • Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug bei An- und Verkauf von hochwertigen Konsumgütern
  • Handwerkskarte bei handwerklichen Tätigkeiten ist vor Antragsstellung eine schriftliche Bestätigung der Handwerkskammer über die Eintragungsfreiheit einzuholen
  • Gebühr: 36,50 €
  • Eine Kopie für der Gewerbeanmeldung kostet eine Gebühr von 14,50€

 

Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen möchten, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden. Bei einer Änderung des Standorts oder der Rechtsform ist ebenfalls eine Gewerbeabmeldung erforderlich.
Eine Abmeldung ist von folgenden Personen oder von ihren bevollmächtigten Vertretern vorzunehmen:

  • bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst
  • bei Kapitalgesellschaften von den gesetzlichen Vertretern
  • bei Personengesellschaften sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschaftern jeweils eine Abmeldung vorzunehmen.

Gründe für eine Gewerbeabmeldung:

  • Aufgabe des Betriebes
  • Betriebsverlegung in eine andere Gemeinde oder Stadt (Gewerbeabmeldung am bisherigen Standort, Gewerbeanmeldung am neuen Standort)
  • Änderung Rechtsform des Gewerbes

Die Gewerbeabmeldung kann nur persönlich vorgenommen werden.

Die notwendigen Unterlagen für eine Abmeldung sind:

  • Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass)
  • Kopie des Handelsregisterauszugs, wenn die Firma im Handelsregister eingetragen ist
  • Gebühr: 36,50 €