Fischereischein
Wer fischen oder angeln möchte, muss im Besitz eines gültigen Fischerscheins sein. Der Fischereischein ist gültig, wenn für das laufende Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt wurde.
Der Antrag für den Fischerschein kann in unserem Rathaus abgegeben werden.
Hierfür bitte folgende Unterlagen mitbringen:
- Personalausweis
- Lichtbild
- Antrag Fischereischein
- Sachkundennachweis: Zeugnis über die erfolgreiche Fischerprüfung
- Gebühr
Die Unterlagen werden im weiteren Verlauf an den Gemeindeverwaltungsverband Altshausen weitergeleitet.
Gebühr:
- 33,50€ für 1 Kalenderjahr
- 65,50€ für 5 Kalenderjahr
- 105,50€ für 10 Kalenderjahre
- 12,50€ Jugendfischereischein