Beglaubigungen

Jede Behörde kann Abschriften von Schriftstücken, die sie selbst ausgestellt hat oder die für den eigenen Bedarf bestimmt sind, amtlich beglaubigen. Mit einer Beglaubigung wird bestätigt, dass eine Kopie mit dem Original übereinstimmt. Hierfür bitte das Original und die Kopie mitbringen.

Zur Vorlage bei einer Behörde können Kopien beglaubigt werden von:

  • Originalen, die von einer Behörde ausgestellt wurden (z.B. staatliche Schulzeugnisse)
  • Originalen, die nicht von einer Behörde ausgestellt wurden (z.B. Arbeitszeugnis)

Gebühr:

  • Beglaubigungen: 8,50€
  • Kopie: 1,00€