Beantragung Reisepass und Personalausweis
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Formulare rund um den Bereich Ausweis- und Passwesen auf einen Blick.
Bitte beachten Sie: Keine Ausstellung von Kinderreisepässen mehr ab 2024
Ab dem 01. Januar 2024 dürfen Kindereisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.
Die Gründe für die gesetzliche Änderung finden Sie unter www.bmi.bund.de
Wo wird der Personalausweis beantragt?
Der Personalausweis wird grundsätzlich im Bürgerbüro des Hauptwohnsitzes beantragt. Für Bürger der Gemeinde Ebersbach-Musbach wird der neue Personalausweis im Rathaus der Gemeinde beantragt.
Was wird benötigt?
- bisheriger Personalausweis oder ein anderes gültiges Identitätsdokument
- biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- Bei Antragstellern unter 16 Jahren
Anwesenheit eines Elternteils notwendig
die Zustimmung beider Elternteile erforderlich und deren Ausweise/Pass - Personen ab Vollendung des 16. Lebensjahres sind allein antragsberechtigt
Wichtig:
Die Gemeinde Ebersbach-Musbach behaltet sich vor, in Einzelfällen die Vorlage von weiteren Unterlagen zu verlangen.
Kosten und Gültigkeit?
- Unter 24 Jahren: 22,80 €
Gültigkeit: 6 Jahre - Ab 24 Jahren: 37,00 €
Gültigkeit: 10 Jahre
Für wen gilt die Ausweispflicht?
Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, sofern die Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllt wird.
Informationen zu Einreisebestimmungen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin.
In vielen Ländern außerhalb der EU benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass.
Was wird benötigt?
- Ein aktuelles (nicht älter als 6 Monate), biometrisches Lichtbild
- Alter Reisepass, Personalausweis oder ein anderes gültiges Identitätsdokument
- Bei minderjährigen Antragstellern unter 18 Jahre ist die Anwesenheit oder die Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten sowie die Ausweise/Reisepässe der Erziehungsberechtigten erforderlich.
- Bei Antragstellung unter 16 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter mit anwesend sein. Der Reisepass kann mit jedem Alter beantragt werden.
Kosten und Gültigkeit?
Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig für 6 Jahre):
- Reisepass: 37,50 €
- Express-Reisepass: 69,50 €
Antragsstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig für 10 Jahre):
- Reisepass: 70,00 €
- Express-Reisepass: 102,00 €
Mit dem Reisepass sind Reisen weltweit möglich.