Anmeldung/ Ummeldung/ Abmeldung
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Formulare im Bereich Meldeangelegenheiten auf einen Blick.
Eine Meldebescheinigung gibt Auskunft über die im Melderegister gespeicherten Daten. Diese sind beispielsweise Familienname, Vorname, Geburtsdatum und die aktuelle Anschrift.
Eine Meldebescheinigung kann nur bei persönlichem Erscheinen und unter Vorlage eines Ausweisdokuments vorgenommen werden.
Gebühr:
- Auskunft aus dem Melderegister: 10,00 €
- Erweiterte Auskunft aus dem Melderegister: 10,00 €
Um sich in unserer Gemeinde anzumelden, müssen Sie persönlich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde erscheinen.
Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit:
- Personalausweis und / oder Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung
Wohnungsgeberbestaetigung.pdf - Ausweise der Familienangehörigen
Für Kinder, die kein Ausweisdokument besitzen, muss bei der Anmeldung eine Geburtsurkunde vorgelegt werden - Zustimmung Wohnsitzänderung von Minderjährigen
Zustimmung Minderjähriger.pdf
Bei alleinerziehenden Eltern muss ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht vorgelegt werden - Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil
Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.
Im Anschluss erhalten Sie eine amtliche Meldebestätigung.
Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls anmelden, wenn diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und mit Ihnen umziehen.
Zuzug aus dem Ausland:
Bei einer Erstanmeldung in unserer Gemeinde müssen alle anzumeldenden Personen anwesend sein.
Bitte bringen Sie folgende Dokumente bei der Anmeldung mit:
- ausländisches Ausweisdokument
- Wohnungsgeberbestätigung
Wohnungsgeberbestaetigung.pdf - Ausweise der Familienangehörigen
Für Kinder, die kein Ausweisdokument besitzen, muss bei der Anmeldung eine Geburtsurkunde vorgelegt werden - Zustimmung Wohnsitzänderung von Minderjährigen
Zustimmung Minderjähriger.pdf
Bei alleinerziehenden Eltern muss ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht vorgelegt werden - Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil
Die Gemeinde behält sich vor, eine Übersetzung der Dokumente anzufordern.
Bei einem Umzug Innerorts, einer sogenannten Ummeldung, benötigt die Gemeinde ebenfalls Ihren Personalausweis und/oder Reisepass für die Adressänderung. Eine Wohnungsgeberbestätigung wird bei einem Umzug in ein Mietverhältnis benötigt.
Das persönliche Erscheinen von mindestens einem Familienmitglied ist erforderlich.
Besonderheit: Ummeldung von Kindern mit nur einem Elternteil
Wie auch bereits bei der Anmeldung wird für eine Ummeldung die Zustimmungserklärung beider Elternteile benötigt.
Eine Abmeldung ist nur vorzunehmen, wenn Sie
- ins Ausland verziehen
- eine Wohnung aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen
(z.B. bei Nebenwohnungen)
Es muss keine Abmeldung bei einem Umzug innerhalb von Deutschland vorgenommen werden. Es genügt, sich bei der neuen Gemeinde anzumelden.
Hinweis: Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vorher möglich.