Anmeldung/ Abmeldung Hund

Anmeldung

Bitte bringen Sie zur Anmeldung eines Hundes das ausgefüllte Anmeldeformular, sowie den entsprechenden Heimtierausweis mit. Beachten Sie bitte, den Hund unverzüglich nach Beginn der Haltereigenschaft in unserer Gemeinde anzumelden.

Abmeldung

Bitte bringen Sie zur Abmeldung eines Hundes das ausgefüllte Abmeldeformular, sowie einen Nachweis über das Ableben des Hundes und die entsprechende Hundesteuermarke mit.

Hundean-abmeldung Formular

Merkblatt für Hundehalter

Die Gemeinden sind berechtigt, eine Steuer für das Halten von Hunden zu erheben, wenn sie eine entsprechende örtliche Hundesteuersatzung erlassen. Die Entscheidung, ob eine Hundesteuersatzung erlassen wird oder nicht, steht im Ermessen der Gemeinde.

Für die in der Gemeinde Ebersbach-Musbach angemeldeten Hunde sind folgende Steuern festgelegt:

Ersthund

60,00 €

Zweithund

120,00 €

Ersthund - Kampfhund

600,00 €

Zweithund - Kampfhund

1200,00€

Zwingersteuer

96,00 €

Hinweis:

Die Hunde zwei verschiedener Hundehalter, die jedoch in einem gemeinsamen Haushalt leben, werden laut Hundesteuersatzung als Erst- und Zweithund angemeldet.

Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen dienen, sind von der Hundesteuer befreit. Dies betrifft auch die Hunde, die eine Prüfung für Rettungshunde oder die Wiederholungsprüfung mit Erfolg abgelegt haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen.

Kampfhunde sind Hunde, bei denen von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist. Bei Hunden der Rassen und Gruppen "American Staffordshire Terrier", "Bullterrier" und "Pit Bull Terrier" sowie deren Kreuzungen untereinander wird die Kampfhundeeigenschaft vermutet.

Hunde anderer Rassen gelten erst dann als Kampfhunde, wenn die Kampfhundeeigenschaft durch die Ortspolizeibehörde festgestellt wurde.

Hinweis: Die Kampfhundeverordnung soll die Bevölkerung vor den Gefahren schützen, die von Kampfhunden ausgehen können.